Medizinrecht

Ich berate Sie gern bei sämtlichen Rechtsfragen, die während der Ausübung medizinischer Berufe auftreten können. Im Bereich des Arzthaftungsrecht bzw. der Krankenhausträgerhaftung werden gegenüber Ärzten, Zahnärzten und Krankenhausträgern Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus behaupteten Behandlungsfehlern oder gerügten Aufklärungsmängeln geltend gemacht. Der Kostendruck bei den privaten Krankenversicherern wird zunehmend größer, so dass sich streitige Auseinandersetzungen häufen. Bei all den oben genannten Problemen bin ich Ihnen gern behilflich und berate Sie über die Durchführung und die Risiken eines Rechtsstreits.

Rufen Sie uns unter 04421 139520 an, um persönlich beraten zu werden.