Sozialrecht

Unter dem Begriff Sozialrecht ist der gesamte Bereich staatlicher Leistungsverwaltung gegenüber dem privaten Bürger zu verstehen. Das heißt, immer wenn der Bürger von einer Behörde eine geldwerte Leistung begehrt, handelt es sich um einen Bereich des Sozialrechts. Im Bereich des Sozialrechts beginnt meine Tätigkeit häufig schon bei der Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Anträgen auf Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Verletztenrente, etc. Im weiteren erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens für den Fall, dass die Behörde eine begehrte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang gewährt hat. Schließlich vertrete ich sie gerne bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Leistungsverwaltung.

Rufen Sie uns unter 04421 139520 an, um persönlich beraten zu werden.